Zuviel überwiesener Betrag

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  • #62913
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe folgendes Problem!

    einer Arbeiterin ist bei der Überweisung ihres letzten Lohns leider zuviel überwiesen worden!!
    Der Fehler wurde zwar noch am selben Tag entdeckt, der Auftrag konnte aber von der Bank nicht mehr zurückgepfiffen werden!

    Die DN wurde bereits am nächsten Tag schrifltich mittels Einschreiben von dem Ziffernsturz benachrichtigt, nach Recherche hatte sie zu diesem Zeitpunkt das Geld noch nicht einmal auf Ihrem Konto verfügbar, somit kann man nicht von gutläubigem Verbrauch, ausgehen!?

    Die DN wurde nun schon ca. 4x angerufen und aufgefordert den zuviel überwiesenen Betrag zurückzuüberweisen, sie weigert sich jedoch wehement und behauptet das Geld nicht verfügbar zu haben!

    gibt es eine Möglichkeit diesen Betrag rechtmässig einzuklagen, oder habe ich hier keine Chance das Geld zurückzubekommen ?!

    Danke für die Hilfe! 😕

    #67511
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Da, wie Du richtig schreibst kein gutgläubiger Verbrauch angenommen werden kann, würde ich zivilrechtliche Schritte androhen.
    Eine Mahnklage beim Bezirksgericht ist der günstigste Weg wenn Dein eingeschriebener Brief nichts fruchtet.

    Grüsse
    Martin

    #67512
    rkraft
    Teilnehmer

    Hallo Bina, hallo Martin,

    ich schließe mich Euren Ausführungen voll und ganz an. Nach dem geschilderten Sachverhalt ist ein GUTGLÄUBIGER Erwerb und Verbrauch mit ziemlicher Sicherheit auszuschließen.
    „Taub-Stellen“ gilt daher nicht, sodass ich der Mitarbeiterin auch die „Rute ins Fenster“ stellen würde: Besser sofort zurücküberweisen, als womöglich beträchtliche Mahn-, Gerichtskosten etc zu verursachen.

    Ich nehme mal an, dass es um einen nennenswerten Überzahlungsbetrag geht, oder? Bei einem geringen Betrag wäre wahrscheinlich die Gegenrechnung mit künftigen Lohnzahlungen sinnvoller, bevor man lang und breit herumdiskutiert.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67517
    Bina
    Teilnehmer

    Guten morgen …
    und danke für die Tipps!

    es geht nicht um Wahnsinns viel Geld, 133 € jedoch muss ich diese als Lohnverrechnerin aus meiner Tasche bezahlen, wenn diese Dame das Geld nicht zurückbezahlt!

    ich habe ihr bereits mit Mehr-Kosten „gedroht“ im freundlichen Sinn, aber welchen Schritt kann ich wirklich gehen, aus rechtlicher Sicht, um dieses Geld zurückzubekommen! Sprich: Gericht… ??!?

    Anrufe, mit Höflich-Bestimmten Worten helfen nicht!

    Danke und Liebe Grüße
    aus Graz!

    #67518
    Bina
    Teilnehmer

    achja, ich vergaß zu erwähnen : die DN ist nicht mehr im Betrieb beschäftigt, sonst hätte ich es ihr einfach bei der nächsten LV abgezogen!

    aber leider ….!!!?

    😥

    #67520
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe Bina,

    auch wenn es jetzt nicht um horrende Beträge geht, ist es natürlich ein ärgerlicher Fall. Ich würde der Ex-Dienstnehmerin ein Schreiben schicken, in der Sie darauf verweisen, dass

    – die Zahlung aufgrund eines Irrtums und somit rechtsgrundlos erfolgte,
    – die Dienstnehmerin infolge der unverzüglichen Aufklärung des Irrtums keinerlei Gutgläubigkeit einwenden kann,
    – die Dienstnehmerin daher nicht berechtigt ist, den zuviel erhaltenen Betrag zu behalten
    – mit rechtlichen Schritten zu rechnen ist, die uU ein Vielfaches an Kosten für die Dienstnehmerin mit sich bringen können.

    Sollte das alles nicht klappen und der Betrag von der Ex-Dienstnehmerin nicht eingebracht werden können, ist im Verhältnis zum Dienstgeber auf das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz hinzuweisen, welches – außer im Falle absichtlicher Schädigung – dem Dienstnehmer idR das Recht auf Haftungsmäßigung gibt. Dabei spielt natürlich die Schadensursache eine wichtige Rolle, also konkret, welcher Irrtum da bei der überhöhten Auszahlung zugrunde liegt. Je nach Komplexität der jeweiligen Abrechnung kann gesetzlich eine Haftungsmäßigung bis auf Null angebracht sein.
    Ich würde – wenn es soweit kommen sollte – daher gegenüber dem Dienstgeber auf das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz hinweisen.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67521
    Bina
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank für die Hilfe!!!

    Ich versuche es jetzt in einem letzen Schreiben, wenn das auch nicht Hilft… muss ich wohl in die eigene Tasche greifen!

    Ich glaub ich wechsle doch bald den Job!

    😕

    Liebe Grüße

    #67523
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe Bina,

    ich wünsche Ihnen viel Erfolg und, falls die Rückzahlung nicht klappt, einen verständnisvollen Chef, welcher versteht, dass Lohnverrechnung eine immens komplizierte Materie ist, in der es KEINEN Menschen gibt, der noch nie einen Fehler gemacht hat (wie sich immer wieder zeigt, sind gerade jene, die perfekt zu sein glauben, von der Perfektion besonders weit entfern… 8) )

    Kopf hoch und schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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