Antwort auf: Überstundenberechnung Arbeitszeitgesetzt und KV-Regelung

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#67526
ulrike
Mitglied

Ich möchte dazu noch folgendes ergänzen:

Wenn eine Schmutzzulage laut tatsächlichen Stunden der Verschmutzung und steuerfrei und auch SV-frei abgerechnet wird, dann handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Voraussetzung ist auch, dass die Bekleidung von DN selbst gereinigt wird.
Diese wäre dann nicht in die Schnittberechnung (Ausfallsprinzip) einzurechnen.

L.G.