Antwort auf: SB Parkplatz bei Parkscheinen?

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#67576
rkraft
Teilnehmer

Liebe Jenny, liebe Nika,

bitte aber beachten, dass laut Ansicht des BMF Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds zwar keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen, dass aber die Weitergabe an die Arbeitnehmer Steuerpflicht auslösen kann.
So sind zB Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Ich wünsche einen schönen Feiertag,
Rainer Kraft