Antwort auf: SB Parkplatz bei Parkscheinen?

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#67499
rkraft
Teilnehmer

Hallo Jenny, hallo Roland,

so sympathisch mir die Variante erscheint, als Sachbezug bloß die pauschalen EUR 14,53 anzusetzen, fürchte ich doch, dass die Finanz möglicherweise anderer Meinung wäre:
Der Grund liegt m.E. darin, dass es sich um KEINEN ARBEITGEBEREIGENEN Parkplatz handelt. Man kann wohl auch nicht von einem durch den Arbeitgeber angemieteten Parkplatz sprechen.
Auch wenn die Parkscheine daher nur für den Zeitraum während der Arbeitszeit vom AG zur Verfügung gestellt und vom AN verwendet werden, fürchte ich, dass man korrekterweise die Kosten der Parkscheine ansetzen müsste.
Allerdings ist die Finanz ja immer wieder (zum Glück manchmal auch für positive) Überraschungen gut und sieht die Sache hoffentlich doch etwas lockerer als von mir befürchtet.
Vielleicht wird das Problem ja in einem der kommenden Lohnsteuerprotokolle behandelt.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft