Antwort auf: Pfändung

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#67332
Meli
Teilnehmer

Hallo Susanne,

habe gerade heute diese Problematik gehabt. Dem Dienstgeber wird nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren vom Gericht eine Mitteilung zugeschickt. Aus dieser Mitteilung kannst du entnehmen, wie lange du noch eventuelle aufliegende Exekutionen abziehen und an den Gläubiger zahlen musst. Grundlsätzlich erlöscht das exektuive Gläubigerrecht mit Ende des laufenden Monats, wenn das Schuldenregulierungsverfahren vom dem 15. des laufenden Monats eröffnet wurde, sonst erst am Ende des Folgemonats.
Ab dann erst zahlst du an das entsprechende Massekonto bei Gericht ein. (Steht auch in der Mitteilung).

Hoffe etwas geholfen zu haben. 😕

Liebe Grüße
Meli