Antwort auf: Betriebsübergang

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#67306
koflhub
Teilnehmer

Hallo Martin,

danke für deine Sichtweise, klingt logisch!
Bleibt für mich noch eine Frage offen:
Sollten die betroffenen Mitarbeiter(innen) im Rahmen der Informationspflicht gem. § 3a AVRAG im Vorhinein speziell auf diesen Umstand hingewiesen werden (soziale Folgen,..) ?

Gruss
Hubert