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1. Juli 2006 um 19:35 Uhr
#67084
Martin
Teilnehmer
Hallo Bibs!
Na, am Wochenende auch nichts besseres zu tun?
Sehe das auch so mit dem Sachbezug. SV und LSt wie Sonderzahlung.
Wie wäre es wenn Du ihm den Preis von 2 Tickets durch 14 geteilt aufs Jahr verteilt gibst? Die Höhe wird jedes halbe Jahr neu berechnet.
Und da denke ich noch an die Geschenke (z.B. Reisebürogutscheine) die bis zu € 186,- jährlich verschenkt werden dürfen.
Siehe hierzu die LST RZL 78 – 80
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung RZL 1038e dürfte nicht zu tragen kommen.
Grüsse
Martin