Startseite › Foren › Sonderzahlung › Berechnung UZ/WR › Antwort auf: Berechnung UZ/WR
12. Juni 2006 um 23:24 Uhr
#66941
Poldi
Teilnehmer
Hallo Gudrun,
ich würde das an sich auch so sehen.
Der KV für Arbeiter im Metallgewerbe sieht sowohl den Anspruch auf Urlaubszuschuss (Abschnitt XVII) als auch den Anspruch auf Weihnachtsremuneration (Abschnitt XVIII) in Höhe von 4 1/3 Wochenverdiensten vor.
Im Abschnitt X wird festgehalten, dass Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag in den Verdienst sind einzubeziehen sind, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden.
Schöne Grüße,
Poldi