Antwort auf: BLOCKZEIT mit Nachtarbeit

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#66931
Rafael
Teilnehmer

Hallo Romana,
aus meiner Sicht ist das korrekt. Für die steuerliche Blockzeit ist nämlich erforderlich, dass drei zusammenhängende Stunden aufgrund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 und 7 Uhr liegen. Hingegen ist es nicht notwendig, dass auch die Zulagen/Zuschläge für drei Stunden anfallen.
Schöne Grüße,
Rafael