BLOCKZEIT mit Nachtarbeit

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  • #62686
    PVINFO
    Teilnehmer

    Die Blockzeit gilt als erreicht, wenn eine Arbeitsleistung von ununterbrochen zumindest drei Stunden, die in die Zeit zwischen 19 uhr und 7 Uhr fällt, erbracht wird.

    Meine Frage ❓

    Nachtarbeit eines Arbeitnehmers von 3:30 – 11:45
    Nachtarbeitszulage von 3:30 – 6:00 = 2,50 Stunden

    die Blockzeit von 3:30 – 7:00 = 3,50 Stunden ist erbracht – die Nachtarbeitzulage steuerfrei

    Schichtarbeit eines Arbeitnehmers von 12:00 – 22:00
    Überstunden von 20:00 – 22:00 = 2 Stunden
    die Blockzeit von 19:00 – 22:00 = 3 Stunden ist
    erbracht – die Überstundenzuschläge daher steuerfrei

    ist das richtig ❓

    lg Romana

    #66931
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo Romana,
    aus meiner Sicht ist das korrekt. Für die steuerliche Blockzeit ist nämlich erforderlich, dass drei zusammenhängende Stunden aufgrund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 und 7 Uhr liegen. Hingegen ist es nicht notwendig, dass auch die Zulagen/Zuschläge für drei Stunden anfallen.
    Schöne Grüße,
    Rafael

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