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1. Juni 2006 um 21:49 Uhr
#66916
Rafael
Teilnehmer
Hallo,
Abfertigungen an Vorstandsmitglieder einer AG werden auch dadurch nicht zu einer gesetzlichen Abfertigung, dass laut Vorstandsvertrag das AngG Anwendung findet. Denn die Anwendung des AngG (samt den darin enthaltenen Abfertigungsregelungen) beruht diesfalls nicht auf Gesetz, sondern auf Vertrag.
Eine an den Vorstand aufgrund des Vorstandsvertrages bezahlte Abfertigung ist daher nicht als gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs 3 EStG), sondern als vertragliche Abfertigung (§ 67 Abs 6 EStG) zu versteuern.
Dies ergibt sich auch aus den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 1076.
Schöne Grüße,
Rafael