Hallo svnu,
bin im Einkommensteuerrecht der Selbständigen nicht so wirklich zuhause. Welche Steuerbegünstigung ist das???
Achtung: Steuerbegünstigungen für Selbständige helfen bei Vorstandsmitgliedern (ohne Beteiligung oder bis höchstens 25%) aber ohnehin nichts. Denn Vorstandsmitglieder (ohne Beteiligung oder bis höchstens 25%) sind steuerlich keine Selbständigen, sondern STEUERLICHE Arbeitnehmer. Die Steuerbegünstigung nach § 67 Abs.3 EStG scheitert bei diesen bloß an der fehlenden ARBEITSRECHTLICHEN Arbeitnehmereigenschaft (da sie keine Arbeitnehmer im Sinne des AngG sind, können sie keine GESETZLICHE Abfertigung bekommen).
Grüße,
Clara