Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung – Rückzug wie ??

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#67164
Caro
Teilnehmer

Hallo!

Ich hoffe, dass dein Einspruch geklappt hat. Melde dich vielleicht bei Finanzonline an und mache die ANV das nächste Mal dort, dann siehst du nämlich gleich, ob es zu einer Gutschrift oder zu einer Nachzahlung kommt.

Caroline