Arbeitnehmerveranlagung – Rückzug wie ??

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  • #62674
    Roswitha1212
    Teilnehmer

    Hallo,

    bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung, wobei eine
    Nachzahlung zustande gekommen ist, kann ich diese lt. meiner
    Information zurückziehen, innerhalb von 14 Tagen.

    1. Wie mache ich das am Besten ?
    Natürlich schriftlich, aber wie schreibe ich das am besten hinein ?

    Brauche bitte Hilfe, und danke

    Roswitha

    ❓ ❓ ❓

    #66899
    Kuecken
    Teilnehmer

    Hallo Roswitha!

    Endlich kann ich auch mal helfen 😉

    Ich hab hier einen Mustertext erstellt –

    Betreff: „Referat eingeben“, „Steuernummer eingeben“, Berufung, Aussetzungsantrag

    Ich erhebe innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung gegen den …“Bescheidname“… vom …“Datum“…
    Die Berufung richtet sich gegen folgenden Punkt des Bescheides:

    1. Steuernachzahlung in Höhe von € …“Betrag eingeben“…

    Ich ziehe hiermit meine eingebrachte Erklärung für …“Jahr eingeben“… zurück und beantrage, den oben angeführten Bescheid ersatzlos aufzuheben.

    Weiters beantrage ich, den vorgeschriebenen Betrag bis zur Erledigung dieser Berufung auszusetzen.

    Ich halte dir die Daumen, dass es zu keiner Pflichtveranlagung kommt

    LG Nika

    #67164
    Caro
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich hoffe, dass dein Einspruch geklappt hat. Melde dich vielleicht bei Finanzonline an und mache die ANV das nächste Mal dort, dann siehst du nämlich gleich, ob es zu einer Gutschrift oder zu einer Nachzahlung kommt.

    Caroline

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