Antwort auf: Gewerberechtlicher Geschäftsführer

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Lisa
Teilnehmer

Liebe Clara,
Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, OEG, KG, KEG) werden steuerlich grundsätzlich als „Mitunternehmer“ angesehen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit) und sind daher steuerlich keine Dienstnehmer. Folglich fällt keine Lohnsteuer an und auch kein DB, DZ und keine Kommunalsteuer.
In der Sozialversicherung können aber insbesondere die Kommanditisten Dienstnehmer sein, weil sie in der Regel unter Weisungsbindung (nämlich gegenüber den/m Komplementär/en) tätig sind. Die Beurteilung hängt hier von der Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag ab.
Hoffe, diese kurze Übersicht hilft weiter.
Schöne Grüße,
Lisa