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8. Mai 2006 um 17:47 Uhr
#66765
Teilnehmer
Bei monatlicher Auszahlung von laufendem Entgelt spricht die Judikatur ganz klar, dass Krankenstand (und andere Nichtleistungszeiten) nicht schlechter gestellt werden dürfen.
Somit vielleicht das freiw. KM-Geld kürzen. Und mit dem gekürzten Anteil den Schnitt auszahlen. Ob das „durchgeht“, damit habe ich keine Erfahrung.
❓