Antwort auf: freiwilliges "km-Geld"

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#66765
Martin
Teilnehmer

Bei monatlicher Auszahlung von laufendem Entgelt spricht die Judikatur ganz klar, dass Krankenstand (und andere Nichtleistungszeiten) nicht schlechter gestellt werden dürfen.

Somit vielleicht das freiw. KM-Geld kürzen. Und mit dem gekürzten Anteil den Schnitt auszahlen. Ob das „durchgeht“, damit habe ich keine Erfahrung.