freiwilliges "km-Geld"

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    Beiträge
  • #62625
    ulrike
    Mitglied

    Ein Kraftfahrer soll zusätzlich zum Lohn und der Überstunden und Reisekosten noch pro gefahrene Kilometer 0,03 freiwillig bezahlt bekommen.
    Ist natürlich voll pflcihtig da ja kein KM-Geld zusteht.

    Gibt es eurer Meinung nach eine Möglichkeit, dies so zu gestalten, dass ich die freiwillige Zahlung nicht in UE/FE und KE einrechnen muß?

    Vielen Dank im voraus
    L.G.

    #66752
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Ulrike!

    Das freiw. KM Geld wird nur quartalsweise oder 1 x pro Jahr ausbezahlt.
    Bei Auszahlung unterschreibt der DN die freiwilligkeit, einmaligkeit.. der Zahlung.
    (siehe auch „Widerrufsvorbehalt bei freiwiligen Zuwendungen“ bei Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
    Vorteil: Somit ein sonstiger Bezug. Wenn er ein hohes Sechstel infolge von Überstunden hat, kommt er mit nur 6% Steuer davon.

    Grüsse
    Martin

    #66763
    ulrike
    Mitglied

    Danke Martin, aber ich habe das meinen Klienten auch vorgeschlagen aber er will es nur monatlich auszahlen!

    Wie würdest du das handhaben mit Feiertage, Urlaub und Überstunden ?

    L.G.

    #66765
    Martin
    Teilnehmer

    Bei monatlicher Auszahlung von laufendem Entgelt spricht die Judikatur ganz klar, dass Krankenstand (und andere Nichtleistungszeiten) nicht schlechter gestellt werden dürfen.

    Somit vielleicht das freiw. KM-Geld kürzen. Und mit dem gekürzten Anteil den Schnitt auszahlen. Ob das „durchgeht“, damit habe ich keine Erfahrung.

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