Startseite › Foren › Abfertigung "Neu" › DV mit MVK Pflicht während Karenz › Antwort auf: DV mit MVK Pflicht während Karenz
20. April 2006 um 14:09 Uhr
#66700
Eva
Teilnehmer
Hallo,
das ist ja eine sehr interessante Diskussion zu einem sehr interessanten Thema.
Wenn nach Karenzende Elternteilzeit in Anspruch genommen wird, liegen sicher keine zwei parallelen Dienstverhältnisse vor.
Die Elternteilzeit erfolgt in Fortsetzung des vorher karenzierten Dienstverhältnisses. Unterliegt dieses Dienstverhältnis dem alten Abfertigungssystem, ist man auch während der Elternteilzeit im Altsystem.
Die Konstruktion der parallelen Dienstverhältnisse kann es infolge der gesetzlichen Sonderregelung (im MSchG bzw VKG) nur im Falle der Karenz geben.
Schöne Grüße,
Eva