DV mit MVK Pflicht während Karenz

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von Roland.
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  • #62604
    floria96
    Teilnehmer

    Ich habe die Info, daß ein DV während der Karenz ein eigenständiges neues DV ist–> wo ist das normiert, in welchem Gesetz steht das?

    Konkret geht es um eine Dienstnehmerin die sich im alten Abfertigungssystem befindet und neben ihrer Karenz ein mv-pflichtiges(sollte so sein-finde aber keine Normierung dazu) DV hat. Endet die MV-Pflicht mit Ende Karenz oder Ende Kindergeldbezug?

    Wo stehts im Gesetz??

    #66696
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe aus dem BMVG-Frage- und Antwortprotokoll die Nr. 48 herauskopiert (das ist eine ähnliche Frage wie deine):

    Frage:
    Wie ist vorzugehen, wenn eine Karenzdame vom selben Dienstgeber einen
    Teilzeitvertrag mit 20 Wochenstunden, befristet mit Ende der Karenz, erhält?

    Antwort:
    Wenn während eines karenzierten Arbeitsverhältnisses ein weiteres Arbeitsverhältnis
    abgeschlossen wird, so unterliegt das zweite Arbeitsverhältnis, wenn es nach dem
    31.12.2002 geschlossen wird, dem BMVG. Das erste Arbeitsverhältnis ist karenziert, bleibt
    jedoch arbeitsrechtlich aufrecht. Wird das karenzierte Beschäftigungsverhältnis wieder
    aufgenommen, so wird arbeitsrechtlich die Karenz gelöst und es kommt zu einer
    Abänderung des ersten Arbeitsverhältnisses, indem die Arbeitsstunden wieder erhöht
    werden. Diesfalls verbleibt die Betroffene im System „Abfertigung alt“, weil ein und dasselbe
    Arbeitsverhältnis weiter besteht.

    Zur Frage, wo es normiert ist, dass das geringfügige DV ein eigenständiges ist, möchte ich auf den § 15e MSchG verweisen:
    Absatz 1: Die DN kann neben ihrem karenzierten DV eine geringfügige Beschäftigung ausüben,……..

    In diesem Zusammenhang ist auch noch der § 23a/(3) AngG interessant: Da steht noch, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigungen nach § 15e Abs. 1 MSchG für den Abfertigungsanspruch außer Betracht bleiben.

    Somit alles klar?

    LG

    #66697
    floria96
    Teilnehmer

    Vielen Dank! Soweit klar

    #66699
    floria96
    Teilnehmer

    zusätzliche Frage–> Ist das gleich zu betrachten wenn nach Ende Karenz Elternteilzeit in Anspruch genommen wird?

    #66700
    Eva
    Teilnehmer

    Hallo,

    das ist ja eine sehr interessante Diskussion zu einem sehr interessanten Thema.
    Wenn nach Karenzende Elternteilzeit in Anspruch genommen wird, liegen sicher keine zwei parallelen Dienstverhältnisse vor.
    Die Elternteilzeit erfolgt in Fortsetzung des vorher karenzierten Dienstverhältnisses. Unterliegt dieses Dienstverhältnis dem alten Abfertigungssystem, ist man auch während der Elternteilzeit im Altsystem.

    Die Konstruktion der parallelen Dienstverhältnisse kann es infolge der gesetzlichen Sonderregelung (im MSchG bzw VKG) nur im Falle der Karenz geben.

    Schöne Grüße,
    Eva

    #66705
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Floria, hallo Eva!

    Dem Posting von Eva ist nichts mehr hinzuzufügen – ich habe dieselbe Ansicht.

    Liebe Grüße und schönen Abend

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