Antwort auf: Überstundenentlohnung im KV Reinigungsgewerbe

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#67036
svnu
Mitglied

sofern im KV nicht anders steht….:
Pauschale „inklusive“(„darin sind….Stunden abgegolten…“) =Sonderzahlung=Gehalt+Pauschale

„exklusive“ („ein Betrag sowie eine Überstundenpauschale im Ausmass von…blabla“) =SZ=nur Gehalt

…weil die Frage offen gelassen wurde….