Startseite › Foren › Laufender Bezug › Überstundenentlohnung im KV Reinigungsgewerbe › Antwort auf: Überstundenentlohnung im KV Reinigungsgewerbe
19. Juni 2006 um 15:39 Uhr
#66969
lohn1
Teilnehmer
Danke für die Antwort, schreibe spät aber doch.
Es wurden 1000,00 netto vereinbart in diesem Nettolohn sind 9 Überstunden enthalten.
(man könnte auch sagen Inklusivvereinbarung, aber die Überstunden getrennt angeführt)
Also ziehe ich den Bruttolohn exkl. Überstunden als Bemessungsgrundlage heran?