Antwort auf: Zukunftsicherung

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#66661
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Ulrike!

Es muß der Versicherung mitgeteilt werden, dass das DV beendet wird ( die 25,– EUR werden ja wahrscheinlich vom DG einbehalten und an die Versicherung überwiesen).

Der DN kann nun die EUR 25,– übernehmen oder – wenn er ein neues DV begründet und in dieser Firma ebenfalls ein Modell der Zukunftssicherung angeboten wird – kann er die Zukunftssicherung über die neue Firma laufen lassen.

LG von Elisabeth