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3. April 2006 um 18:41 Uhr
#66661
Teilnehmer
Hallo Ulrike!
Es muß der Versicherung mitgeteilt werden, dass das DV beendet wird ( die 25,– EUR werden ja wahrscheinlich vom DG einbehalten und an die Versicherung überwiesen).
Der DN kann nun die EUR 25,– übernehmen oder – wenn er ein neues DV begründet und in dieser Firma ebenfalls ein Modell der Zukunftssicherung angeboten wird – kann er die Zukunftssicherung über die neue Firma laufen lassen.
LG von Elisabeth