Zukunftsicherung

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  • #62581
    ulrike
    Mitglied

    Wenn vom Arbeitgeber für seine Dientnehmer eine Zukunftsicherung mit monatlich 25,– Euro (= bis 300,– jährlich steuerfrei) abgeschlossen wurde, was ist dann zu machen, wenn das Dienstverhältnis beendet wird?

    Welche Möglichkeiten gibt es?
    Ich nehme an das der Dienstnehmer auch die Versicherung übernehmen kann.

    Vielen Dank im voraus
    L.G.

    #66661
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Es muß der Versicherung mitgeteilt werden, dass das DV beendet wird ( die 25,– EUR werden ja wahrscheinlich vom DG einbehalten und an die Versicherung überwiesen).

    Der DN kann nun die EUR 25,– übernehmen oder – wenn er ein neues DV begründet und in dieser Firma ebenfalls ein Modell der Zukunftssicherung angeboten wird – kann er die Zukunftssicherung über die neue Firma laufen lassen.

    LG von Elisabeth

    #66749
    Caroline
    Teilnehmer

    Liebe Ulrike, liebe Elisabeth!

    Im Falle der Übernahme des Versicherungsvertrages zum neuen Arbeitgeber ist aber die lohnsteuerliche Problematik zu bedenken:

    Laut Ansicht der Finanz (LSt-Protokoll 2004) ist eine Übernahme von bestehenden Versicherungsverträgen in eine Zukunftssicherungsmaßnahme des neuen Dienstgebers nicht zulässig.

    Damit die Abgabenfreiheit gesichert ist, dürfte daher nicht der bestehende Versicherungsvertrag weitergeführt werden, sondern es müsste beim neuen Arbeitgeber eine neue Zukunftsvorsorgemaßnahme abgeschlossen werden.

    Schönen Tag noch
    wünscht
    Caro

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