Antwort auf: Altersteilzeit – Mehrarbeit, Urlaub

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katrin
Teilnehmer

Lieber Poldi,
herzlichen Dank für deine prompte Antwort.
Ich nehme an, du meinst, SV Beiträge fallen dann nicht an, wenn sich der DN schon in der Höchstbemessung befindet, wenn er mit seinem Altersteilzeitlohn darunter ist, muss ich sehr wohl SV Beiträge berechnen?
Liebe Grüße
katrin