Antwort auf: Auslandsdienstreise

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#66583
Martin
Teilnehmer

Servus grasy!

Die Lohnsteuerrichtlinien beantworten Deinen Fall. Bis zu den Sätzen der RGV frei. Deshalb ein Auszug:

Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen

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Kostenersätze für die Verpflegung sind für alle Arbeitnehmer bis zum höchsten Auslandsreisesatz für Bundesbedienstete nach der Reisegebührenvorschrift steuerfrei zu belassen (siehe Rz 1294). Ein Drittel der Tagesgebühr steht bei einer Dienstreise von mehr als fünf Stunden zu, zwei Drittel bei mehr als acht Stunden, und die volle Tagesgebühr bei mehr als zwölf Stunden. Kollektivvertragliche Regelungen über Aliquotierungen des Tagesgeldes sind nicht zu berücksichtigen.

Alles (un)klar?

Martin