Antwort auf: Kommunalsteuer falsch abgeführt

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#66627
Poldi
Teilnehmer

Ich würde die vorläufige Vorgangsweise davon abhängig machen, wie offensichtlich der Fehler ist. Handelt es sich um einen Irrtum, wo im Ernstfall ein gewisser „Verhandlungsspielraum“ vorhanden ist, würde ich die betroffenen Gemeinden nicht unbedingt mit der Nase auf den Fehler stoßen. Schwerwiegende Folgen sollten idR nicht zu befürchten sein, weil es sich ja um keine Abgabenverkürzung handelt, sondern bloß die falsche Stelle erwischt wurde, meint

Poldi