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18. März 2006 um 9:08 Uhr
#66609
Martin
Teilnehmer
Liebe Elisabeth!
Auch eine Nettovereinbarung ist verhandelbar. Bei einer echten NLV käme es zu einer Kürzung des Brutto, wenn AVAB o.ä. bekannt gegeben wird.
Im anderen Fall, wenn die PP oder der AVAB wegfällt, muß der Dienstgeber das Brutto erhöhen. – Ein zweischneidiges Schwert…
Genauso, wenn der Arbeitnehmer in eine günstigere SV-Beitragsgruppe kommt.
Oft kommt es bei den NLV nur zu einer Vereinbarung um den Nettolohn bei Arbeitsbeginn und die weitere Entwicklung ist fließend.
Schönes Wochenende!
Martin