Antwort auf: Nettolohnvereinbarung – Pendlerpauschale

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#66597
Eve
Teilnehmer

Liebe Bina!
Ich der gleichen Meinung wie Elisabeth.
Das kann’s wirklich nicht sein! Die Lohnsteuer ist allein Sache des Dienstnehmers.
Außerdem darf der Arbeitgeber nicht einfach so das Monatgehalt kürzen, je nach Laune.
Ich denke schon, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dass PP zu berücksichtigen, wenn die Angaben des Dienstnehmers glaubwürdig erscheinen.

Herzliche Grüße
Eve