Antwort auf: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG)

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#66451
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Roland!

Ich habe das Beispiel nachvollzogen und bin (bis auf 1 Feiertag den ich wahrscheinlich übersehen habe) zum selben Ergebnis gekommen.

ME wäre noch wichtig zu sagen: Pro Krankenstand kann immer max. der jeweilige Grundanspruch ausgeschöpft werden.

Bezüglich der Feiertage würde ich sagen: wenn zB nur mehr 25%iger Anspruch besteht, würde ich auf alle Fälle nur diese 25% bezahlen.
Wenn ich mir recht erinnere, war über dieses Thema in diese Richtung ein Bericht in LVaktuell.

LG von Elisabeth