Antwort auf: Pfändung bei Krank ohne Anspruch

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#66490
Martin
Teilnehmer

Liebe Ursula!

Wenn der Dienstnehmer kein Geld mehr vom vom DG erhält, ist eine Verständigung vom „Bezugsende“ an den Betreiber der Forderung zu machen. Dieser stellt dann wieder eine Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherung.
Die Krankenkasse macht erst dann Abzüge, wenn Sie, offiziell über den Instanzenweg benachrichtigt wurde.
Erhält später der Dienstnehmer wieder Geld von der Krankenkasse, ist er schon vorgemerkt und eine Pfändung wird sofort vorgenommen.
(Dank der Exekutionsordnung jetzt mit neuen Fristen!)

Grüsse
Martin