Pfändung bei Krank ohne Anspruch

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  • #62461
    Ursula
    Mitglied

    Weiss jemand, was passiert wenn ein Mitarbeiter beim Unternehmen keinen Efzg Anspruch mehr hat, also nun noch sehr wenig verdient, aber ja trotzdem Krankengeld von der Krankenkasse bekommt. Gilt trotzdem der (ausnahmsweise sehr geringe) Nettoverdienst? Auch bei Unterhaltspfändungen (laufende Raten)? Muss man die Krankenkassa informieren ? Machen die dann Abzüge ?
    Für die Kinder finde ich es nicht gerecht, wenn sie in dem Monat keine Alimente bekämen, obwohl der Mitarbeiter in Wirklichkeit ja nicht viel weniger verdient. Daher (Als Mutter von 2 Kindern) neige ich eher dazu die laufenden Unterhalte trotzdem abzuziehen, obwohl ihm dann kaum noch etwas überwiesen wird. Gibt es da bitte eine gesetzliche Regelung ?
    Vielen Dank !

    #66490
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Ursula!

    Wenn der Dienstnehmer kein Geld mehr vom vom DG erhält, ist eine Verständigung vom „Bezugsende“ an den Betreiber der Forderung zu machen. Dieser stellt dann wieder eine Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherung.
    Die Krankenkasse macht erst dann Abzüge, wenn Sie, offiziell über den Instanzenweg benachrichtigt wurde.
    Erhält später der Dienstnehmer wieder Geld von der Krankenkasse, ist er schon vorgemerkt und eine Pfändung wird sofort vorgenommen.
    (Dank der Exekutionsordnung jetzt mit neuen Fristen!)

    Grüsse
    Martin

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