Antwort auf: Fahrtkostenersatz

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#67053
svnu
Mitglied

*günstig abgerechnet…

(PS.: ich meinte: Die richtige Summe, die der Fahrtkostenersatz ausmacht/Jahr durch 14; wenn der KV sowieso solche Teile zu den Sonderzahlungen zählen sollte, ergibt sich das von selbst;
Den Dienstgeber zwingt auch niemand, den VOLLEN Preis zu erstatten, es sind ja auch keine Belege nötig, solange der Betrag eben “ bis zur max. Höhe der Kosten eines Massenbeförderungsmittels, blabla….“ bleibt.
Also-im sinne von „der DN muss froh sein wenn er überhaupt was kriegt (und dadurch ja sowieso profitiert, wenn das J/6 ausgenützt wird… ist das allemal zulässig,oder!)
… nebenbei….ein Fahrtkostenersatz könnte auch eine leichte Gehaltserhöhung sein *räusper*, *