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Was bringt die neue Plattform-to-Business Verordnung?

Die Plattform-to-Business Verordnung (P2B VO) ist seit dem 12.7.2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Für Online-Vermittlungsdienste, sprich für Plattformen wie Amazon, Booking.com oder eBay gelten seitdem eine Vielzahl an neuen Transparenzvorschriften.

Ziel der P2B-Verordnung ist es, die gewerblichen Nutzer (insb. KMUs) vor der Macht von Plattformen zu schützen, um so ein faires, transparentes und vorhersehbares Geschäftsumfeld zu bieten. Immerhin hatten bei einer Umfrage der Europäischen Kommission fast die Hälfte der gewerblichen Nutzer und Nutzerinnen angegeben, dass sie bereits Probleme mit Plattformen während ihrer Geschäftsbeziehung hatten. 

Aber ist eine wirkliche Verbesserung für KMUs durch die Verordnung zu erwarten?

Das wird sicherlich erst die Zukunft weisen. Was wir aber jetzt schon beobachten können, ist eine (vorläufige) Reduktion – wenn auch kein völliges Ende – von Beschwerden der Marktplatzhändler wegen plötzlicher Sperrungen auf Amazon. Amazon hat sich nämlich bereits letztes Jahr nach der Wettbewerbsbeschwerde des Handelsverbandes freiwillig dazu bereit erklärt, acht bemängelte Geschäftsbedingungen weltweit zu ändern. Darunter finden sich einige Änderungen, die auch in der P2B-Verordnung festgelegt sind: Kündigungen/Aussetzungen sind nur noch unter Angabe von Gründen möglich, Änderungen der Geschäftsbedingungen dürfen nur noch nach einer Mindestankündigungsfrist von 15 Tagen erfolgen.

Es bleibt zu hoffen, dass das nicht nur ein kurzfristiges Phänomen ist, sondern die P2B-Verordnung auf allen Plattformen langfristig zu mehr Fairness und Transparenz führt.

Das deutsche Kartellamt hat jedenfalls am 17.8.2020 –13 Monate, nachdem Amazon die freiwillige Änderung seiner Geschäftsbedingungen verkündet hat – bekanntgegeben, Prüfungen einzuleiten, ob Amazon in der Coronakrise eine marktbeherrschende Stellung missbraucht und Marktplatzhändler wegen angeblich überhöhter Preise (unzulässigerweise) gesperrt hat.

Wie heißt es so schön: To be continued…

Weitere Informationen auf www.handelsverband.at

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