Buchtipp: Die umsatzsteuerliche Organschaft
Unionsrecht oder strengere nationale Vorschrift? Zunehmende Rechtsunsicherheit macht sich bei der praktischen Anwendung der umsatzsteuerlichen Organschaftsregeln bemerkbar. Mag. Andreas Pirklbauer, LL.M. schafft in seinem vor wenigen Tagen im Linde Verlag erschienenen Werk „Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft“ Klarheit und erläutert anhand aktueller Judikatur des EuGH und des BFH Grundsatzfragen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und traditioneller Auslegung der Organschaft ergeben.
Österreichische Sozialversicherungsbeiträge auf deutsche Sozialversicherungsrente
Bezieht ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger neben seinen inländischen Pensionseinkünften auch Einkünfte aus einer deutschen Sozialversicherungsrente, muss jede einzelne Pensionszahlung für sich betrachtet werden. Werbungskosten (wie Sozialversicherungsbeiträge) sind demnach bei den Einnahmen abzuziehen, für welche sie gezahlt werden.
Großes Pendlerpauschale bei Fahrtstrecke über Ungarn
Nach § 1 Abs 10 Pendlerverordnung sind bei der Ermittlung der Straßenkilometer für das große Pendlerpauschale sowie des Pendlereuros nur abstrakte durchschnittliche Verhältnisse…
Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses in einem als Hotelanlage geführten Feriendorf
Können bei einer kleinen Vermietung die Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass sie eine vorzeitige Kapitaltilgung nicht wieder mit Fremdmitteln finanzierten, und können sie auch einen Übergang auf die von ihnen behauptete Eigenbewirtschaftung nicht dartun, so ist von einem einheitlichen Beurteilungszeitraum und keiner Änderung der Bewirtschaftung auszugehen.
Grenzgänger: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger muss sich der Arbeitsverwaltung seines Wohnmitgliedstaates zur Verfügung stellen. Das Vorliegen der Grenzgängereigenschaft setzt voraus, dass Beschäftigungsstaat und Wohnstaat auseinanderfallen. Österreich ist daher nicht leistungszuständig, wenn die Beschäftigung zwar in Österreich ausgeübt wurde, aber ein anderer Mitgliedstaat als Wohnmitgliedstaat anzusehen ist. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Kein Arbeitslosgengeld bei Beschäftigung in Form eines Praktikums
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt das Vorliegen von Arbeitslosigkeit voraus. Diese Anspruchsvoraussetzung fehlt bei Ausübung einer Beschäftigung. Eine Beschäftigung ist aber nicht nur bei Vorliegen einer (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit zu bejahen, sondern kann auch bei einem Praktikum vorliegen. Es kommt daher nicht auf die Bezeichnung der Tätigkeit an. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Deutschland: BFH-Judikaturwende bringt Erleichterung beim Vorsteuerabzug
Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Wie der BFH nun in zwei Fällen unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.
Rechnung mit Briefkastenanschrift, unter der der Leistende erreichbar ist, ausreichend für Vorsteuerabzug
Gemäß § 15 Abs 1 Nr 1 dUStG kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt dabei voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a dUStG ausgestellte Rechnung besitzt.
Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung: Abgabenerhöhung
§ 29 Abs 6 FinStrG formuliert einschränkende Bedingungen für die strafaufhebende Wirkung von Selbstanzeigen, welche „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Nachschau oder nach deren Bekanntgabe erstattet werden. Mit anderen Worten: Der Selbstanzeiger wird durch die Nachricht von der seinen Angelegenheiten zukommenden zukünftigen behördlichen Aufmerksamkeit motiviert, noch zuvor mit einer entsprechenden Eingabe tätig zu werden; der Umstand der zukünftigen behördlichen Aktivität ist für ihn Anlass, eine Selbstanzeige zu erstatten.
Russland erhöht die Mehrwertsteuer
(APA) – Russlands Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am 3. 8. 2018 ein Gesetz, mit dem die Mehrwertsteuer ab 2019 von 18 % auf 20 % steigt. Nach den Erläuterungen zum Gesetz ergibt das eine rechnerische Mehreinnahme von 620 Mrd Rubel (860 Mio Euro) jährlich. Durch eine bessere Eintreibung der Mehrwertsteuer sollen tatsächlich sogar 1,1 Billionen Rubel zusätzlich in den Haushalt kommen.
SWK.Podcast 22/2018
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 22 vom August 2018.
Aufteilung eines Pauschalentgelts bei Beherbergung mit Wellnesspackages
(M. M.) – Das BFG hat festgestellt, dass die im Rahmen der diversen Arrangements angebotenen Zusatzleistungen nicht dazu gedient haben, die Hauptleistung, nämlich die Nächtigung, in Anspruch nehmen zu können. Diese Beurteilung begegnet keinen Bedenken, zumal Nächtigungen auch ohne die strittigen Zusatzleistungen angeboten wurden und die gegenständlichen Spa-Leistungen unstrittig auch außerhalb der jeweiligen Arrangements als selbständige Hauptleistungen in Anspruch genommen werden konnten und auch wurden.











