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25. August 2015 um 16:23 Uhr
#74140
biggi
Teilnehmer
Karenz geht bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag -> Anmeldung mit 17.8. o.k.
ETZ-Vereinbarung Mo – Do, daher Freitag arbeitsfrei, daher Arbeitsbeginn Montag – o.k.
Warum ein arbeitsfreier Fr. Urlaub sein muss, weiss ich nicht. Auch wenn der Urlaub in Werktagen (= Mo – Sa) gerechnet wird, fände ich Urlaub für die sowieso arbeitsfreien Tage nicht o.k. Warum hättest Du arbeiten sollen, wen für Fr. 0 Stunden vereinbart sind und Samstag sowieso frei ist?
Ich hoffe, Du kannst das aufklären.
Biggi