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15. Februar 2012 um 9:10 Uhr
#73129
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Ganz einfach – Bei mindestens 10jähriger Dienstzeit steht die Abfertigung trotz Selbstkündigung zu (manchmal lt. KV auch bei niedrigerer Dienstzeit)!
Ansonsten, wenn man’s nicht erreicht hat (was mittlerweile schon sehr selten ist), wäre ja eine einvernehmliche Lösung möglich.
LG