Re:Re: Freiwillige Abfertigung

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#72840
JB1
Teilnehmer

Hallo Eveline,

ja mit Vereinbarung meinte ich das Schriftstück, dass die freiwillige Abfertigung generell festlegt. Ich würde es an deiner Stelle nicht als freiwillige Abfertigung bezeichnen sondern wie folgt machen:

Mit Dez 2011 erhält der Dienstnehmer eine Prämie in der Höhe, die dem entspricht was du auch am Ende nach Tarif versteuern müsstest. Mit Austritt erhält er die gesetzliche Abfertigung und die freiwillige Abfertigung, die dem Rest entspricht.

LG Julia