Freiwillige Abfertigung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Freiwillige Abfertigung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #65262
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Auszahlung einer freiwilligen Abfertigung.

    Der Dienstverhältnis wird mit 31.3.2012 einvernehmlich beendet werden, der Dienstnehmer unterliegt der Abfertigung alt, und erhält eben seine gesetztliche Abfertigung und auch eine freiwillige Abfertigung, der mehr ausmacht, als sein Jahresviertel.

    Kann der Teil der freiwilligen Abfertigung, der der Tariflohnsteuer unterliegt, schon im Dezember 2011 abgerechnet und ausbezahlt werden?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Antwort.

    LG
    Eveline

    #72838
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo Eveline,

    mE geht das (vorausgesetzt die Vereinbarung sieht diese Fälligkeit vor). Was ist denn der Hintergrund für diese Form der Auszahlung?

    LG Julia

    #72839
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Hallo Julia,

    der Grund ist ein privater, er möchte für das Jahr 2011 ein höheres Netto erzielen. D.h. die Zahlung müsste 2011 versteuert werden und damit sowohl am Lohnkonto als auch am L16 stehen.

    Mit Vereinbarung, ist damit die Einvernehmliche Auflösung gemeint? Würde das bedeuten, wenn ich in die Einvernehmliche Auflösung hineinschreinbe, dass er einen Betrag X bereits mit 31.12.2011 ausbezahlt erhält, es als Freiwillinge Abfertigung deklarieren und abrechnen kann, obwohl das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt quasi noch aufrecht ist?

    LG
    Eveline

    #72840
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo Eveline,

    ja mit Vereinbarung meinte ich das Schriftstück, dass die freiwillige Abfertigung generell festlegt. Ich würde es an deiner Stelle nicht als freiwillige Abfertigung bezeichnen sondern wie folgt machen:

    Mit Dez 2011 erhält der Dienstnehmer eine Prämie in der Höhe, die dem entspricht was du auch am Ende nach Tarif versteuern müsstest. Mit Austritt erhält er die gesetzliche Abfertigung und die freiwillige Abfertigung, die dem Rest entspricht.

    LG Julia

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.