Re:Re: Auszahlungszeitpunkt Prämien

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#72638
Roland
Teilnehmer

Liebe Gaby!

Mir wär’s ehrlich gesagt ein wenig zu heikel, da würde ich mich ans letzte Beispiel in der LSt-RL RZ 1052 halten, das lautet wie folgt:

Beispiel 3
Ein leitender Angestellter hat auf Grund des Arbeitsvertrages Anspruch auf eine Provision, die vom Erreichen einer Jahresumsatzgrenze oder vom Erreichen eines vereinbarten Zieles abhängig ist.
Die Provision wird im März ermittelt. Ein Siebentel der Provision wird im Dezember ausbezahlt (sonstiger Bezug), auf die restlichen sechs Siebentel besteht ein monatlicher Auszahlungsanspruch für die Monate April bis Dezember in jeweils gleich bleibender Höhe (laufender Bezug).

Also: Ab April 9 gleiche laufende Bezüge (also 6/7 der Prämie durch 9 dividieren) und das letzte Siebtel im Dezember als SZ auszahlen.

Du kannst aber auch eine schriftliche Anfrage an die Finanz schicken (gem. § 90 EStG)!

LG