Re:Re: Beg.behinderte Eigenschaft

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Beg.behinderte Eigenschaft Re:Re: Beg.behinderte Eigenschaft

#72391
Mathias
Teilnehmer

Hallo Rich,

die Begünstigungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (einschließlich Kündigungsschutz) gelten nur dann, wenn der Behinderte einen Feststellungsbescheid hierüber hat (§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz). Der Behindertenpass allein reicht nicht aus.

LG
Mathias