Beg.behinderte Eigenschaft

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Beg.behinderte Eigenschaft

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #65062
    rich
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Ich habe einen Mitarbeiter, der mir einen Behindertenpass (befristet) vorgelegt hat, aber nie einen Feststellungsantrag beim Bundessozialamt gestellt hat. Damit gibt es keinen Feststellenungsbescheid und fällt nicht in den Kreis der begünstigt Behinderten.
    Auch hinsichtlich der DB/DZ/KOMMST wird er nicht als begünstigt Behinderter anerkannt..
    Wie sieht das allerdings mit dem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz aus? Gilt dieser auch für ihn oder ist er wie ein normaler Dienstnehmer hinsichtlich Kündigungsbestimmungen zu führen?

    Ich bin im Moment etwas ratlos und eine Antwort habe ich auf die Schnelle noch nicht gefunden.
    Vielleicht kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen.

    Danke!

    #72391
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Rich,

    die Begünstigungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (einschließlich Kündigungsschutz) gelten nur dann, wenn der Behinderte einen Feststellungsbescheid hierüber hat (§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz). Der Behindertenpass allein reicht nicht aus.

    LG
    Mathias

    #72395
    rich
    Teilnehmer

    Vielen Dank – Mathias – für deine Info.
    Damit hast du mir meine Vermutung bestätigt und wir müssen nicht die Kündigung beim Sozialgericht einreichen.

    Danke!

    #72396
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich haben ebenfalls von einem DN einen Behindertenpass, auf dem folgendes steht: „Der Inhaber des Passes gehört dem Personenkreis der begünstigen Behinderung im Sinn des Behinderteneinstellungsgesetzes an“.Dieser DN wurde auch bei der Vorschreibung der Ausgleichstaxe berücksichtigt. Bedarf es für die LNK-Befreiung trotzdem noch einen Feststellungsbescheid?

    LG
    Brigitte

    #72397
    Mathias
    Teilnehmer

    Wenn es ausdrücklich im Behindertenpass steht, muß es auch einen Feststellungsbescheid geben, ansonsten dürfte dieser Zusatz nicht eingetragen sein.

    #72398
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Mathias,

    Danke für deine Info, d.h. ich brauche die LNK nicht nachzahlen 🙂

    LG
    Brigitte

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.