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3. Juli 2008 um 0:22 Uhr
#69402
Roland
Teilnehmer
Hallo Hanni!
Solche Dinge in einem Forum aufzuarbeiten ist ein Ding der Unmöglichkeit, weil man hier wirklich sämtliche Daten bräuchte, um eine „handfeste“ Aussage machen zu können.
Aber ich habe einen Tipp für dich: Wende dich bitte an die AK und lasse deine Endabrechnung von den dortigen Experten überprüfen.
Grundsätzlich gilt: Für die Abfertigung soll bei den Überstunden ein 12-Monatsschnitt herangezogen werden. Mehr kann ich leider von hier aus nicht sagen.
LG