Startseite › Foren › Laufender Bezug › NachtÜSt bei leitenden Angestellten angezweifelt › Re:Re: NachtÜSt bei leitenden Angestellten angezweifelt
Lieber Namenskollege!
Es mag stimmen, das leitende Angestellte sich die Arbeitszeit selbst einteilen können,
nur haben eben nur an diesem Tag um diese Uhrzeit alle vier Zeit für diese betrieblich erforderliche Besprechung.
Für den Teiler bei solchen „All in“ Vereinbarungen kann ich Dir nur folgenden Vergleich bei einem
nicht leitenden All-In Angestellten anbieten:
Erlaubt sind nur die gesetzlich erlauben Überstunden. D.h. im Jahresschnitt 26,5 Überstunden pro Monat.
Somit Normalarbeitszeit + Mehrstunden + 26,5 Überstunden = wieder heruntergerechnet der Wert einer Überstunde.
Dies trifft nicht exakt Deine Frage, aber ich hoffe es liefert Dir Argumentationshilfe.