Liebe Teilnehmer!
Ich habe folgendes Problem:
bei einer GPLA wurde vom Prüfer das betriebliche Erfordernis einer wöchentlichen Besprechung (4 leitende Angestellte) zwischen 17 und 22 Uhr (und damit 3 h begünstigte Blockzeit)
aberkannt, da er meint, dass sich leitende Angestellte die Zeit selbst einteilen können. Für diese Überstunden liegen unterschriebene ÜSt-Aufzeichnungen vor.
Fakt ist, dass diese leitende Angestellte viel mehr arbeiten, als diese Besprechungen. Außerdem meint der Prüfer, dass das VIEL-mehr-ARBEITEN noch problematischer ist,
da er sonst den ÜST-Teiler noch höher ansetzen (mit den tatsächlichen und nicht nur den BesprechungsÜSt) müßte. (DV ist All-In ohne genaue ÜSt-Anzahl: das Problem damit kenne ich, das hat der Prüfer aber noch nicht bemängelt – oder gilt bei diesen ÜSt auch die 20 ÜSt-Annahme?)
Weiß jemand etwas über das betriebl. Erfordernis bei leitenden Angestellten? (Entscheidungen etc.?)