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16. Juni 2008 um 23:08 Uhr
#69332
Roland
Teilnehmer
Hallo Stöpsel!
Es ist nicht weiter schwierig – das J/6 ist genau so zu rechnen wie bei allen anderen DN auch.
Speziell bei Lehrlingen ist die Freigrenze zu beachten – beträgt das J/6 bis EUR 2.000,–, unterbleibt eine Besteuerung des Sonstigen Bezugs.
Bei Sechstelüberschreitungen wird der Überhang zum LSt-BMGL des lfd. Bezugs hinzugerechnet, so wie bei allen anderen DN.
So weit alles klar?
LG