1/6 Grenze bei Lehrlingen

Startseite Foren Sonderzahlung 1/6 Grenze bei Lehrlingen

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #63763
    Stoepsel
    Mitglied

    Liebes Forum,

    ich muß zu meiner Schande gestehen, ich bin tatsächlich ein blutiger Anfänger!!!!!
    Habe einen Kurs besucht, und beschäftige mich nun weiterhin mit dieser Theamtik, denn würde ich das nicht tun, hätte ich wohl schon wieder viel zu viel vergessen 🙂

    Doch leider habe ich vergessen, ob der Lehrling bei WR und UZ jetzt Lohnsteuer zahlt, oder nicht!

    Muss ich da jetzt die 1/6- Grenze rechnen und den Überhang berücksichtigen oder nicht?!

    Leider wurden die Lehrlinge im Zuge der Ausbildung wie Stiefkinder behandelt!!

    Eueren Antworten entgegenfiebernd, Stöpsel

    #69332
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Stöpsel!

    Es ist nicht weiter schwierig – das J/6 ist genau so zu rechnen wie bei allen anderen DN auch.
    Speziell bei Lehrlingen ist die Freigrenze zu beachten – beträgt das J/6 bis EUR 2.000,–, unterbleibt eine Besteuerung des Sonstigen Bezugs.
    Bei Sechstelüberschreitungen wird der Überhang zum LSt-BMGL des lfd. Bezugs hinzugerechnet, so wie bei allen anderen DN.

    So weit alles klar?

    LG

    #69337
    Stoepsel
    Mitglied

    Danke Roland!

    Soweit verstanden! Herzlichen Dank!!!!

    und prima das es dieses Forum gibt! 🙂

    LG Stöpsel

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.