Re:Re: Kündigung Dienstnehmer

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#69316
baumi
Teilnehmer

hallo schneider,

wichtig ist u.a. was im kv steht, ob die kündigungsfrist ende des monats oder zum fünfzehnten lautet.

bei uns ist kündigungsfrist für arbeiter ende des monats.
d.h. wenn es 6 wochen kündigungsfrist gibt und der arbeiter „kündigungsfrist mit ende des monats hat, und der arbeiter jetzt z.b. mitte des monats seine kündigung bekanntgegeben hat, wäre der letzte arbeitstag ende juli.

bei einer kündigungsfrist zum fünfzehnten würde sich erst mitte august ausgehen.

die kündigungsfrist bedeutet das man zuerst das ende der arbeit beachten muß, und von dort wieder rückwärts rechnet, in diesem falle z.b. die 6 wochen.

ich hätte gesagt dass die 4 std. postensuche pro woche den urlaub unterbrechen. den rest der tagesleistung könnte man in stehengebliebenen mehrleistungsstunden verbrauchen oder der dienstnehmer muß ab der 4 stunden arbeiten (oder er hat dann minusstunden)

ich hoffe ich habe das verständlich geschrieben.

lgr
baumi