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1. Februar 2008 um 7:17 Uhr
#68961
IT-Techniker
Teilnehmer
Das FA sieht es genauso.
Die lohngestaltende Vorschrift meint,das nur vorüpbergehende Arbeiten ausserhalb der Dienststätte als Dienstreise zu behandeln sind.
Dieser Fall ist auch im Metaller-KV so.
Sieht also für eure „Reisenden“ nicht gut aus.