Re:peinlich peinlich

#68099
ingridB
Teilnehmer

Vielen Dank.

Ich muss gestehen, dass mir das völlig neu ist. Ich habe jetzt fleißig nachgelesen.

Wenn ich das richtig verstehe, wird die zur Verfügungstellung eines Firmen-Pkw hier so interpretiert, als würde der DG dem DN die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzen und die wären dann nach §49 Abs 3 Z20 ASVG beitragsfrei zu belassen.

Ui, das müsst ich bei jedem DN mit einem Pkw-Sachbezug so handhaben, oder hab ich jetzt noch etwas nicht ganz begriffen?

lg
Ingrid