Re:Zukunftssicherung Jahressechstel

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#67779
Martin
Teilnehmer

Hallo Hubert!

Die steuerliche Behandlung des Jahressechstels von Zukunftssicherungen ist den Kollegen der Finanz wohl erst nach einigen „Vierterl“-Regelungen eingefallen.

Laufende Zukunftssicherungen Sechstelerhöhend, sonstige ZS Sechstelneutral.

Zu Deinem Problem:
Da die Lohnsteuer nicht nach dem Anspruchs- sondern dem Zuflußprinzip berechnet wird, wann ist die Zukunftssicherung zugeflossen?
Ich denke, man kann den Zufluß Firma an Dienstnehmer von der Zahlung Dienstgeber-Versicherung trennen.

Meiner nicht abgesicherten Meinung nach, kann die jährliche Prämie auch monatlich abgerechnet werden. Wie eine Vereinbarung das die Sonderzahlungen UZ und WR monatlich abgerechnet werden. (SV 12x Sonderzahlung, Lst lfd und Sechstelerhöhend)

Problematisch wird der Austritt des Dienstnehmers wenn bei Austritt „zuviel oder zuwenig“ abgerechnet wurde. Hier müsste mit wegrollen oder einer „Zukunftssicherung – sonstiger Bezug“ korrigieren.

Da ich zu diesem Thema keine Judikatur kenne, kann eine verbindliche Auskunft nur eine § 90 EstG Anfrage an das Betriebssfinanzamt bringen.